Richard Semon: Im australischen Busch und an den Küsten des Korallenmeeres. (1903)

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138 Ein Ausflug in das Quellgebiet des Burnett.

Später sah ich in der Umgegend von Cooktown noch unendlich primitivere Minen, und kam dort nicht nur mit den Goldgräbern, sondern auch mit den Goldsuchern, den Prospectors in nähere Berührung. Jeder Prospector verwandelt sich, wenn er das Gold gefunden hat, in einen Goldgräber oder Miner, nicht jeder Miner ist aber auch Prospector gewesen.

Seit die ersten großen Gold- und später Silberfunde in Australien gemacht worden sind, gibt es dort Hunderte und vielleicht Tausende von Leuten, die die metallreichen Gegenden des Erdteils auf der Suche nach Edelmetallen durchstreifen. Diese Prospectors sind meist harte, mit dem Buschleben wohlvertraute Menschen, die zu ihrem Berufe großen persönlichen Mut, Ausdauer und Genügsamkeit mitbringen müssen. Zuweilen zieht der Prospector allein aus, am liebsten aber geht er mit einem Kameraden, einem »mate«. Denn das einsame, monatelange Reisen durch wilde unbewohnte Gegenden ist gefährlich und ungemütlich. Weniger ist dabei an die Gefahr durch die wilde Urbevölkerung zu denken, die allerdings auch nicht zu unterschätzen, und der schon mancher Prospector zum Opfer gefallen ist. Aber der einzelne Reisende kann krank werden, irgend ein kleiner Unfall kann ihn hilflos machen, und dann ist die Gegenwart eines Kameraden von unschätzbarem Wert. Freilich muß er mit diesem auch teilen, wenn ein glücklicher Fund ihm gelingt. Nehmen wir nun an, er sei an eine Aussicht versprechende Stelle geraten. Ist alluviales Gold in dem Sande eines ehemaligen Wasserlaufs oder sind am anstehenden Quarzstein reichlich Einsprengungen von Goldkörnern gefunden, was hat er dann zu tun? Das Nächste ist, sich sofort dorthin zu begeben, wo der nächste Vertreter der Behörde, der »Police Magistrate« residiert. Unter Umständen kann das 1000 Kilometer von der Fundstelle entfernt sein. Um sich sein Recht zu sichern, hat der glückliche Finder dem Beamten genau die Stelle zu beschreiben, an der er den Fund gemacht hat, und erhält nun das Anrecht auf die Ausbeutung des Metalls in einem gewissen ziemlich beschränkten Umkreise über dieser Stelle. Man nennt das: »prospectors claim«. Rechts und links davon können beliebige andre Leute, die sich als Goldgräber dadurch ausweisen, daß sie sich eine Legitimation dazu, ein »miners right«, bei der Behörde lösen, »claims« erwerben. Nach der Reihenfolge der Anmeldung werden dieselben verteilt, jedesmal vier Männer erhalten einen claim. Bedingung ist, daß sie denselben auch wirklich bearbeiten, oder durch einen Ersatzmann bearbeiten lassen. Wird der claim nicht bearbeitet,


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Das Original des Werkes wurde freundlicherweise von der Universitätsbibliothek Köln zur Verfügung gestellt. Einscannen und bearbeiten durch Frank Al-Dabbagh, Oktober, 2003.
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© Kurt Stueber, 2003